Auszug - Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2019  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0087/2020 Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2019
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2019 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Sitzungstisch.