Auszug - Zuschussverteilung für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bis 31.07.2025 gemäß § 45 KiBiz  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0083/2020 Zuschussverteilung für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bis 31.07.2025 gemäß § 45 KiBiz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
 
Beschluss


 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen

  1. Folgende Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen entsprechend § 44 KiBiz zu bennenen:

 - Städtische Kita Jörgensgasse

      - Städtische Kita Danziger Straße - Familienzentrum JaDann!

      - Städtische Kita Jahnstraße - Familienzentrum JaDann!

  1. Den in § 45 KiBiz festgeschriebenen Landeszuschuss für plusKitas und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf wie folgt bis 31.07.2025 zu verteilen:

       - Städtische Kita Jörgensgasse

               33.333,33 € ab dem 01.08.2020

       - Städtische Kita Danziger Straße - Familienzentrum JaDann!

               33.333,33 €

       - Städtische Kita Jahnstraße - Familienzentrum JaDann!

               33.333,34 €