Auszug - Plangebiet "Johnenheide" a) Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 97 c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0091/2022 Plangebiet "Johnenheide"
a) Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 97
c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
 
Beschluss


 

a)      Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 43 Ja-Stimmen (18 CDU, 5 SPD, 7 Bündnis 90/Die Grünen, 3 Bürgerforum, 3 FDP, 3 Freie Wähler Wermelskirchen, 2 Zukunft Wermelskirchen, 2 AfD), 3 Nein-Stimmen (2 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (SPD), das Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Johnenheide“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

b)      Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 43 Ja-Stimmen (18 CDU, 5 SPD, 7 Bündnis 90/Die Grünen, 3 Bürgerforum, 3 FDP, 3 Freie Wähler Wermelskirchen, 2 Zukunft Wermelskirchen, 2 AfD), 3 Nein-Stimmen (2 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (SPD), das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Johnenheide“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

c)      Der Rat der Stadt beauftragt mehrheitlich mit 43 Ja-Stimmen (18 CDU, 5 SPD, 7 Bündnis 90/Die Grünen, 3 Bürgerforum, 3 FDP, 3 Freie Wähler Wermelskirchen, 2 Zukunft Wermelskirchen, 2 AfD), 3 Nein-Stimmen (2 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (SPD) die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.