Auszug - Ermessensrichtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren in baurechtlichen Angelegenheiten  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0180/2022 Ermessensrichtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren in baurechtlichen Angelegenheiten
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Alexandra Herbrich
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Ermessensrichtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren in baurechtlichen Angelegenheiten in der vorgelegten Fassung.