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Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Raum.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2021 der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung. |
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