Auszug - Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2021  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0203/2022 Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2021
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
 
Beschluss


Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Raum.

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2021 der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.