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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig den von der Kommunalagentur verfassten Brandschutzbedarfsplan (BSBP) für die Stadt Wermelskirchen in der Version Entwurf 2 in Verbindung mit dem von der Stadtverwaltung Wermelskirchen eingebrachten Anhang zum Brandschutzbedarfsplan 2020 in der Version September 2022. Die Verwaltung wird einstimmig vom Rat der Stadt mit der Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen beauftragt. |
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