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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2022: 2,34 €/ unverändert) davon Restabfall 2,27 € (2022: 2,23 €/ + 0,04 €) Papierabfall 0,07 € (2022: 0,11 €/ - 0,04 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2022: 1,07 €/ unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,27 € (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)
Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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