Auszug - Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0231/2022 Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Rat der Stadt  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34 €   (2022: 2,34 €/ unverändert)

    davon 

Restabfall      2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

Papierabfall      0,07 €   (2022: 0,11 €/  - 0,04 €)

 

b) Bioabfall       1,07 €   (2022: 1,07 €/ unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.