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Das Ratsmitglied Herr Tobias Bösenberg erklärt sich für befangen gemäß § 31 Abs. 2 (1) GO NRW und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Er verlässt den Sitzungstisch.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2023 die beigefügte Gebührenkalkulation:
Ein Exemplar der 29. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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