Auszug - Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 5. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0252/2022 Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 5. Nachtragssatzung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2023:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     11,62 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     65,80 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.369 € zu entnehmen.

 

 

c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.