![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2023:
a) die Gebühren
Abflusslose Gruben 11,62 € je m³ Schmutzwasser
Kleinkläranlagen 65,80 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.369 € zu entnehmen.
c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017.
Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |