Auszug - Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 5. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0254/2022 Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 5. Nachtragssatzung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2023:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,50 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,41 €

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 137.156 € zu entnehmen

 

 

c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.