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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2002 und stimmt der vorgelegten, neugefassten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Gefahrenvorbeugung in der Stadt Wermelskirchen einstimmig zu.
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