![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Möglichkeit eine Erstattung der Beiträge für die Mittagsverpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen, wenn die Betreuung aufgrund von außerordentlichen Gruppenschließungen nicht in Anspruch genommen wurde. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |