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a) Änderung Geltungsbereich Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern (erneuter Aufstellungsbeschluss). Der neue Geltungsbereich ist der Anlage 1 "Übersichtskarte" zu entnehmen.
b) Offenlage Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), den Entwurf zur 31. FNP-Änderung einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
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