Auszug - Verpflichtung und Einführung von Ratsmitgliedern  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0273/2022 Verpflichtung und Einführung von Ratsmitgliedern
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
 
Beschluss


 

Das Mitglied des Rates, Herr Tim Bosbach, wurde bereits von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift gefertigt.

 

Das Mitglied des Rates, Frau Antonia Heike Wilke, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

Das Mitglied des Rates, Herr Richard Kranz, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.