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Das Mitglied des Rates, Herr Tim Bosbach, wurde bereits von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift gefertigt.
Das Mitglied des Rates, Frau Antonia Heike Wilke, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Das Mitglied des Rates, Herr Richard Kranz, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. |
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