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Beschluss:
1. Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021 per 31.12.2021 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 69.576.682,08 € ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.387.496,73 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Mannsky PartGmbH (ehemals: Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG), Köln, vom 18.04.2023 vorbehaltlose Entlastung.
4. Der Rat der Stadt erteilt einstimmig dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung. Die Ratsmitglieder, die 2021 Mitglied des SAW waren oder als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter an einer der Sitzungen des SAW in 2021 teilgenommen haben, nehmen an der Abstimmung nicht teil.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil- /Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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