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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig das Straßen- und Wegekonzept in der dargestellten Form gemäß § 8a KAG NRW i.V.m. der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge). |
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