Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr gesenkt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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