Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr gesenkt werden. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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