Unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gem. § 2 Abs. 2 der Wahlordnung, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2006 auf den 07.06.2006 festzulegen.