Die Stadtverordneten Seeger und Bilstein erläutern, dass ihre Fraktionen der Anhebung der Ermächtigung zur Durchführung von Grundstücksgeschäften zustimmen werden, wenn der Rat der Stadt hierüber regelmäßig unterrichtet wird. Die Verwaltung sagt dies zu. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. |
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