Auszug - 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen  

 
 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0593/2006 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, Jürgen
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei/Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Stadtverordneten Seeger und Bilstein erläutern, dass ihre Fraktionen der Anhebung der Ermächtigung zur Durchführung von Gr

Die Stadtverordneten Seeger und Bilstein erläutern, dass ihre Fraktionen der Anhebung der Ermächtigung zur Durchführung von Grundstücksgeschäften zustimmen werden, wenn der Rat der Stadt hierüber regelmäßig unterrichtet wird.

Die Verwaltung sagt dies zu.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 7

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen.