Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (SPD), die durch den Bauträger, die Firma Rolf Körschgen GmbH & Co.KG, hergestellte Erschließungsanlage „Eipringhausen“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (SPD) gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstücks der Stichstraße „Eipringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 15, Flurstück 459 Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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