Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" gemäß § 10 BauGB  

 
 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0603/2006 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße"
A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Baugebietes Hilfringhauser Straße weist Stadtverordneter Klein darauf hin, dass er im Au

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Baugebietes Hilfringhauser Straße weist Stadtverordneter Klein darauf hin, dass er im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.02.2006 angefragt hat, ob sich die nach den Änderungsvorstellungen der Verwaltung für drei Grundstücke mögliche Hinterlandbebauung auch auf andere Grundstücke des Baugebietes übertragen lassen könnte.

Diesbezüglich sichert Herr Graef zu, dass sich die Ausnahme auf die fraglichen Grundstücke beschränkt und keine präjudizierende Wirkung entfalten wird.

Zu A)

Zu A)

 

Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises, Amt für Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen zurückzuweisen, da sie entsprechend der Abwägung das laufende Änderungsverfahren nicht betreffen.

Die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde werden entsprechend der Abwägung berücksichtigt.

 

Bezogen auf die Anregungen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Bedenken zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung den Plan unverändert weiterzuführen.

 

Bezogen auf das Schreiben von Frau Leeser und Herrn Zeißler beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die dort getroffenen Anregungen zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung den Plan unverändert weiterzuführen.

 

Zu B)

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ 2. Änderung mit seinem Planteil, den geänderten textlichen Festsetzungen und der dazu gehörenden Begründung als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB).