Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Baugebietes Hilfringhauser Straße weist Stadtverordneter Klein darauf hin, dass er im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.02.2006 angefragt hat, ob sich die nach den Änderungsvorstellungen der Verwaltung für drei Grundstücke mögliche Hinterlandbebauung auch auf andere Grundstücke des Baugebietes übertragen lassen könnte. Diesbezüglich sichert Herr Graef zu, dass sich die Ausnahme auf die fraglichen Grundstücke beschränkt und keine präjudizierende Wirkung entfalten wird. Zu A) Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises, Amt für Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen zurückzuweisen, da sie entsprechend der Abwägung das laufende Änderungsverfahren nicht betreffen. Die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde werden entsprechend der Abwägung berücksichtigt. Bezogen auf die Anregungen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Bedenken zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung den Plan unverändert weiterzuführen. Bezogen auf das Schreiben von Frau Leeser und Herrn Zeißler beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die dort getroffenen Anregungen zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung den Plan unverändert weiterzuführen. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ 2. Änderung mit seinem Planteil, den geänderten textlichen Festsetzungen und der dazu gehörenden Begründung als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB). |
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