Zu A) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Das Plangebiet der 6. Änderung liegt im Bereich der Robert-Stolz-Straße gegenüber der Pestalozzischule. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (FDP), gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs durchzuführen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||