Zu A) Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes zu a) Grundwasserverhältnissen, b) flächenhaften Bodenbelastungen und c) Oberflächengewässer/Niederschlagswasserbewirtschaftung beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die Anregungen zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen. Bezogen auf die Stellungnahmen aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes zu b) Flächenverbrauch beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung , dass das Erfordernis der Flächeninanspruchnahme flächenmäßig rechnerisch nicht darzulegen ist. Bezogen auf die Anregung des Staatlichen Umweltamtes Köln zur frühzeitigen Regelung der verkehrlichen Erschließung beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP), diese zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Höferhof“ als gewerbliche Baufläche gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt. |
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