Auszug - Herstellung der Erschließungsanlagen "Flurstraße" und "Obere Flurstraße" hier: Widmung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr  

 
 
12. Sitzung des Rates
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0659/2006 Herstellung der Erschließungsanlagen "Flurstraße" und "Obere Flurstraße"
hier: Widmung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans-Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der  Flurstraße und Obere Flurstraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 3, Flurstücke 207, 354, 568, 606 (Teilstück), 608, 611, 612

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestrasse eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.