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Stadtverordneter Schulte bemängelt, dass die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 29.05.2006 beschlossenen Änderungen in der Beschlussvorlage keine Berücksichtigung gefunden haben.
2. Der Rat beschließt einmütig bei 8 Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG), die in § 4(1) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen auf fünf Werktage zu verlängern. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK UWG, 3 UWG) den gem. § 4(1 i) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch politische Parteinen und Wählergemeinschaften von 6 Wochen zu belassen. Der Satz 3 in § 4(1 i) entfällt. |
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