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Zu A) Bezogen auf die Anregung der Unteren
Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung anzuwenden und
Kompensationsmaßnahmen festzusetzen beschließt der Rat der Stadt einstimmig
bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), diese entsprechend des Ergebnisses
der Prüfung nicht zu berücksichtigen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender
Form weitergeführt. Bezogen auf die Befürchtungen der
Bürger Barta und Matenar hinsichtlich negativer Auswirkungen auf den Charakter
der städtebaulichen Struktur beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung als unbegründet zurückzuweisen. Der
Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt. Bezogen auf die Bedenken der Bürger
Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung „Bereich ohne Ein- und
Ausfahrt“ beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend des
Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt Bestandteil des
Änderungsentwurfs. Bezogen auf den Anregung der Bürger
Barta und Matenar hinsichtlich der beantragten Festschreibungen zur
Erschließung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese zurückzuweisen,
da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung das Bauleitplanverfahren nicht
betrifft. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt. |
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