Auszug - 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wirtsmühle", vereinfachtes Verfahren A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung B) Satzungsbeschluss  

 
 
12. Sitzung des Rates
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0703/2006 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wirtsmühle", vereinfachtes Verfahren
A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
B) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

Zu A)

Zu A)

 

Bezogen auf die Anregung der Unteren Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung nicht zu berücksichtigen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.

 

Bezogen auf die Befürchtungen der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich negativer Auswirkungen auf den Charakter der städtebaulichen Struktur beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung als unbegründet zurückzuweisen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.

 

Bezogen auf die Bedenken der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt Bestandteil des Änderungsentwurfs.

 

Bezogen auf den Anregung der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der beantragten Festschreibungen zur Erschließung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung das Bauleitplanverfahren nicht betrifft.

 

Zu B)

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.