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Stadtverordneter Schulte nimmt für seine Fraktion zu der Verwaltungsvorlage Stellung und beantragt, in der heutigen Sitzung des Rates über diesen Punkt nicht abzustimmen und diesen zur Beratung in die Zukunftswerkstatt zu verweisen. Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der SPD-Fraktion mit 38 Gegenstimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15 Zustimmungen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU) ab. Es folgt eine kontroverse Diskussion. Der Rat der Stadt beschließt mit 38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU), die Aufhebung aller allgemeinen Beschlüsse, die bisher mit dem Ziel zum Erhalt und der Sicherung der Bahntrasse der ehemaligen KBS 411 getroffen wurden. Davon ausgenommen sind zunächst Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst worden sind. Diese werden im Einzelfall gesondert aufgehoben oder modifiziert. Der Rat der Stadt beschließt mit 38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU) die Aufhebung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die gesamte Trasse der ehemaligen Kursbuchstrecke 411 vom 01.04.1997, rechtskräftig durch amtliche Bekanntmachung am 17.04.1997. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit 38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU), das Verfahren zur Freistellung der ehemaligen Trasse der KBS 411 von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) einzuleiten. |
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