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Der Stadtverordnete Jan-Magnus Bleek wird vom Bürgermeister
nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über
die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. |
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