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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis: 1. die Information zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im IV. Quartal des Haushaltsjahres 2006 (Zeitraum 01.10. bis 31.12.2006 unter Berücksichtigung der Jahresabschlussbuchungen) sowie das vorläufige Abschlussergebnis 2006 2. die Controllingberichte zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des IV. Quartals 2006 3. den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2007. |
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