Auszug - 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0869/2006 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, JürgenBezüglich:
RAT/0730/2006
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf Nachfrage von Stadtverordneten Klophaus erklärt Herr Scholz, dass alle Beiratsmitglieder Sitzungsgeld erhalten

Auf Nachfrage von Stadtverordnetem Klophaus erklärt Herr Scholz, dass alle Beiratsmitglieder Sitzungsgeld erhalten. Weiterhin führt Herr Scholz aus, dass auf eine genaue Auflistung über die Mitgliedschaft bzw. Herkunft der Beiratsmitglieder verzichtet wurde, da die Beiratsmitglieder von der Verwaltung als sachkundige Bürger geführt werden.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 9

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.