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Auf Nachfrage von Stadtverordnetem Klophaus erklärt Herr Scholz, dass alle Beiratsmitglieder Sitzungsgeld erhalten. Weiterhin führt Herr Scholz aus, dass auf eine genaue Auflistung über die Mitgliedschaft bzw. Herkunft der Beiratsmitglieder verzichtet wurde, da die Beiratsmitglieder von der Verwaltung als sachkundige Bürger geführt werden. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt. |
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