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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Nach § 17 der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 10.04.2006 werden Öffentliche Bekanntmachungen durch Aushang an Anschlagtafeln im Stadtgebiet vollzogen. Hierzu sind für diese Anschlagtafeln 4 Standorte festgelegt worden: a) Rathaus b) Stadtbücherei c) Bürgerbüro Dabringhausen d) Bürgerbüro Dhünn Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung ist der zeitgleiche Aushang an allen festgelegten Standorten erforderlich. Gleichzeitig wird durch das Internet auf den Anschlag hingewiesen. Da die Stadtbücherei eingeschränkte Öffnungszeiten hat ist es teilweise sehr aufwändig, an der dortigen Anschlagtafel die Aushänge korrekt vorzunehmen. Zudem wird die Stadtbücherei nur von einem sehr speziellen, eng begrenzten Personenkreis aufgesucht, anders als das Rathaus und die Bürgerbüros. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, auf die Anschlagtafel in der Stadtbücherei zu verzichten und die öffentlichen Bekanntmachungen künftig an den verbleibenden 3 Standorten vorzunehmen. Auch so ist eine ausreichende Möglichkeit der Kenntnisnahme für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wermelskirchen gegeben und es wird eine rechtssichere Bekanntmachung erreicht. Alt- und Neufassung des § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung sowie die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung sind als Anlage beigefügt. Anlage/n:
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