Vorlage - RAT/0730/2006  

 
 
Betreff: 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, Jürgen
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2006 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
8_Nachtrag_Hauptsatzung PDF-Dokument
8_Nachtrag_Hauptsatzung_Synopse PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 17 der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 10.04.2006 werden Öffentliche Bekanntmachungen durch Aushang an Anschlagtafeln im Stadtgebiet vollzogen. Hierzu sind für diese Anschlagtafeln 4 Standorte festgelegt worden:

 

a)                  Rathaus

b)                  Stadtbücherei

c)                  Bürgerbüro Dabringhausen

d)                  Bürgerbüro Dhünn

 

Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung ist der zeitgleiche Aushang an allen festgelegten Standorten erforderlich. Gleichzeitig wird durch das Internet auf den Anschlag hingewiesen.

 

Da die Stadtbücherei eingeschränkte Öffnungszeiten hat ist es teilweise sehr aufwändig, an der dortigen Anschlagtafel die Aushänge korrekt vorzunehmen. Zudem wird die Stadtbücherei nur von einem sehr speziellen, eng begrenzten Personenkreis aufgesucht, anders als das Rathaus und die Bürgerbüros.

 

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, auf die Anschlagtafel in der Stadtbücherei zu verzichten und die öffentlichen Bekanntmachungen künftig an den verbleibenden 3 Standorten vorzunehmen. Auch so ist eine ausreichende Möglichkeit der Kenntnisnahme für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wermelskirchen gegeben und es wird eine rechtssichere Bekanntmachung erreicht.

 

Alt- und Neufassung des § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung sowie die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung sind als Anlage beigefügt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 8_Nachtrag_Hauptsatzung (20 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 2 2 8_Nachtrag_Hauptsatzung_Synopse (26 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Stammbaum:
RAT/0730/2006   8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0869/2006   9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1394/2008   10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen; Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 10.06.2008   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1439/2008   11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1859/2010   12. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich