Auszug - Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Am Röttgen" A) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss gemäß § 35 (6) BauGB  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0945/2007-1 Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Am Röttgen"

A) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gemäß § 35 (6) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/0945/2007
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Schulte erklärt, dass die Ausweitung des Satzungsbereiches in südwestliche Richtung seiner Auffassung nach re

Stadtverordneter Schulte erklärt, dass die Ausweitung des Satzungsbereiches in südwestliche Richtung seiner Auffassung nach rechtswidrig ist und begründet diese Aussage.

Beschlussvorschläge:

A)         Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden

Beschluss zu a)                                (vgl. Seite 4 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Stellungnahme des Bauamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt mit 40 Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG,  Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion), diese - abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung -zurückzuweisen und den räumlichen Geltungsbereich großzügiger um die vorhandene Bebauung herumzuführen. Der überarbeitete Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage A dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Beschluss zu b) 6                 (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt mit 40 Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG,  Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion), diese -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag zu b) 7                       (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 1 Enthaltung (ohne Fraktion), diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Ablehnung - zurückzuweisen.

Beschluss zu b) 8                 (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 3 beschließt der Rat der Stadt mit 40 Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG,  Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion), diese  -abweichend von dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen.

 

B)        Satzungsbeschluss                          (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007)

Der Rat der Stadt beschließt mit 40 Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG,  Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion) die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007.