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Stadtverordneter Schulte erklärt, dass die Ausweitung des Satzungsbereiches in südwestliche Richtung seiner Auffassung nach rechtswidrig ist und begründet diese Aussage. A) Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden Beschluss zu a) (vgl. Seite 4 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Stellungnahme des
Bauamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt mit 40
Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4
Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion), diese - abweichend von
dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung -zurückzuweisen und den räumlichen
Geltungsbereich großzügiger um die vorhandene Bebauung herumzuführen. Der
überarbeitete Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage A dieser
Sitzungsvorlage zu entnehmen. Beschluss zu
b) 6 (vgl. Seite 5 der
Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf
die Anregung des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt mit 40
Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4
Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion), diese -abweichend von
dem Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag
zu b) 7 (vgl. Seite 5 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf
die Anregung des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt einmütig bei
1 Enthaltung (ohne Fraktion), diese - entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Ablehnung - zurückzuweisen. Beschluss zu
b) 8 (vgl. Seite 7 der
Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Bezogen auf die Anregung des Einwenders
3 beschließt der Rat der Stadt mit 40 Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4
WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG, Bürgermeister)
bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne
Fraktion), diese -abweichend von dem
Ergebnis der Prüfung/Ablehnung - zu berücksichtigen. B) Satzungsbeschluss (vgl. Seite 7 der Ursprungsvorlage RAT/0945/2007) Der Rat der Stadt beschließt mit 40 Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (ohne Fraktion) die Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage A beiliegenden Fassung vom 23.04.2007. |
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