Auszug - 27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Käfringhausen" A) Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung B) Beschluss zur neuen Abgrenzung  

 
 
19. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0955/2007-1 27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Käfringhausen"

A) Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
B) Beschluss zur neuen Abgrenzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, MarliesBezüglich:
RAT/0955/2007
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A     Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Zu 1.5              Seite 4

Bezogen auf die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes, Köln beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die Darstellung der Wohnbaufläche und die Abgrenzung für die Entwicklungssatzung bis zur K 16 zurückgenommen wird. Es bleibt bei der Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche.

 

Zu 1.6              Seite 4    

Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die Darstellung der Wohnbaufläche und die Abgrenzung für die Entwicklungssatzung bis zur K 16 zurückgenommen wird. Es bleibt bei der Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche.

 

Zu 1.73            Seite 5     

Bezogen auf die Stellungnahme der Fachabteilung Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Kreises beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die Darstellung der Wohnbaufläche und die Abgrenzung für die Entwicklungssatzung bis zur K 16 zurückgenommen wird. Es bleibt bei der Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche.

 

Zu 2.1              Seite 5

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass diese zurückgewiesen werden.

 

Zu 2.2              Seite 6

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.

 

Zu 2.3              Seite 6

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 3 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.

 

Zu 2.4              Seite 7      

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 4 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.

 

Zu 2.5              Seite 7       

Bezogen auf die Bedenken der Einwenderin 5 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.

 

Zu 2.6              Seite 7       

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.

 

Zu 2.7              Seite 8       

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 7 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.

 

Zu 2.8              Seite 8       

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 8 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.

 

Zu 2.9              Seite 8      

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 9 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass diese zurückgewiesen werden.

 

Zu 2.10            Seite 9       

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 10 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass diese zurückgewiesen werden und dass die Darstellung der Wohnbaufläche und die Abgrenzung für die Entwicklungssatzung bis zur K 16 zurückgenommen wird. Es bleibt bei der Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche.

 

 

Zu B    Beschluss zur neuen Abgrenzung                        Seite 9

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass die bisherige Abgrenzung der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“ und die Abgrenzung zur Entwicklungssatzung teilweise bis zum Landschaftsschutz vergrößert und bis zur K 16 zurückgenommen wird. Somit sind beide Abgrenzungen wieder identisch.