Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006  

 
 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1040/2007 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch /KREBezüglich:
RAT/0689/2006
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Beschluss

Der Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH,

Der Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH,

Herr Stolz, erläutert den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2006 des Städtischen

Abwasserbetriebes. Die zu dem Jahresabschluss gehörenden Ergebnis-, Finanz- und

           Teilrechnungen sowie die Bilanz werden dargestellt.

           Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Stubenrauch und Herrn Stolz

beantwortet. In der Anlage zum Protokoll sind offene Fragen beantwortet.

 

1.                Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006 per 31.12.2006 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.328.210,17 € ab.

 

2.                Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig zu beschließen,   den   in  der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006 ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 166.566,10 € durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken.  

 

3.                Der Betriebsausschuss erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschafts­­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 20.07.2007 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.