Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes
Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2005 per 31.12.2005 mit Schlussbilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die
Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.563.754,02 € ab. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt, den in
der Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Jahresgewinn in
Höhe von 117.292,68 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. 3.
Der
Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der
Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom
13.04.2006 vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluss mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: 1. Allgemeines Ab dem 01.01.1998 wird die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher
Rechtsform durchgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2005 ist ein
Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach §
25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht vorzulegen. Der Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2005 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine
Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2005 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang) sowie Lagebericht erhalten die Ausschussmitglieder des Betriebsausschusses
sowie alle Ratsmitglieder. Gemäß § 26 EigVO sowie § 13 der
Betriebssatzung (alte Fassung) hat die Werkleitung den Jahresabschluss und
Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres
aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. 2. Jahresergebnis 2005 Der Wirtschaftsplan 2005 weist als Ergebnis in der Planung einen Gewinn in Höhe von 4.700 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2005 ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von 117.292,68 €. Das Ergebnis stellt sich gegenüber
der Planung um 112.592,68 € positiver dar. Bezüglich der Abweichungen wird auf
die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen. 3. Prüfung Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NW obliegt
die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung. Seit dem 01.01.2003
ist die Zuständigkeit auf die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne übergegangen.
Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen
Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Dies ist
nach entsprechender Beschlussfassung im Werksausschuss am 16.02.2005 erfolgt.
Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2005 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des
Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit der Südwestfalen-Revision wurde der
Prüfungsvertrag am 06.04./13.04.2005 abgeschlossen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre
Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung
und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Betriebsausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird
darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Ausfertigung erhält auch das
örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die
Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 14.06.2006
wird ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2005 erläutern. Ein Exemplar des Prüfungsberichtes
wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeindeprüfungsanstalt
ihren Prüfungsvermerk. Nach § 3 der
Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und
Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen
der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft. 4. Gewinnverwendung
Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt
neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur
Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig. Die Betriebsleitung schlägt vor, den
Jahresgewinn des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des
Wirtschaftsjahres 2005 in Höhe von 117.292,68 € der Allgemeinen Rücklage
zuzuführen. 5. Beschlussfassung Zum Jahresabschluss 2005 ist
folgende Beschlussfassung vorgesehen: a) Jahresabschluss b) Gewinnverwendung c) Entlastung der Werkleitung (gem.
Änderung der Eigenbetriebsverordnung - § 5 - ab dem Wirtschaftsjahr 2006 durch
den Betriebsausschuss, der dann wiederum gem. § 4 durch den Rat der Stadt zu
entlasten ist. Auf den Beschlussvorschlag wird
verwiesen. Anlagen: 1. Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2005
(Mitglieder des Werksausschusses, Ratsmitglieder) 2. Prüfungsbericht des
Jahresabschlusses zum 31.12.2005 (Mitglieder des Werksausschusses)
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