Vorlage - RAT/1040/2007  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch /KREBezüglich:
RAT/0689/2006
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
19.09.2007 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.10.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.                Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006 per 31.12.2006 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.328.210,17 € ab.

 

2.                Der Rat der Stadt beschließt,   den   in  der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006 ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 166.566,10 € durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken.  

 

3.                Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschafts­­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 20.07.2007 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.                Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Ab dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2006 ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigen­betriebsverordnung (EigVO) ab dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss  anzuwenden.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 37 GemHVO aus:

 

1.                  der Ergebnisrechung,

2.                  der Finanzrechnung,

3.                  den Teilrechnungen,

4.                  der Bilanz und

5.                  dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2006 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2006 mit Jahresabschluss  (Bilanz, den o. a. Rechnungen und dem Anhang) sowie den Lagebericht erhalten die Ausschussmitglieder des Betriebs­ausschusses sowie alle Ratsmitglieder.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der Betriebssatzung  hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen.  Da der erstmalige NKF-Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2006 sehr zeitaufwändig war, konnte die Vorlage leider nicht fristgerecht erfolgen.

 

 

 

 

 

 

2. Jahresergebnis 2006

 

Der Wirtschaftsplan 2006 weist als Ergebnis in der Planung einen Verlust in Höhe von 81.550 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2006  ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von

 

166.566,10 €.

 

Das Ergebnis stellt sich gegenüber der Planung um 85.016,10 € negativer dar.

 

Trotzdem ist der Verlauf des Jahres 2006 als sehr positiv zu bezeichnen. Dies begründet sich in der Überdeckung bei den Kanalbenutzungsgebühren.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2006 mit einer Überdeckung in Höhe von 578.393,59 € abgeschlossen.  Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines Sonderpostens wirkt sich im Jahresabschluss 2006 ertragsmindernd bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann ertragswirksam aufgelöst wird.

Ohne die Bildung des Sonderpostens hätte sich anstelle des Jahresverlustes von 166.566,10 € ein Jahresgewinn in Höhe von 411.827,49 € in der Gesamtergebnisrechung 2006 ergeben.  

 

Bezüglich der Abweichungen zwischen Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen.

 

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigen­betriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Betriebsausschuss am 22.02.2006 erfolgt. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit der Südwestfalen-Revision wurde der Prüfungsvertrag am 27.04./02.05.2006 abgeschlossen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  hat ihre Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Betriebsausschussmitgliedern  zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 12.09.2007 wird ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2006 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeinde­prüfungsanstalt ihren abschließenden Prüfungsvermerk.

 

 

Nach § 4 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft.

 

 

4. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresverlust des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des Wirtschaftsjahres 2006 in Höhe von 166.566,10 € durch Inanspruchnahme  der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Aufgrund der geänderten Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der entsprechenden Anwendung der neuen Vorschriften auf den erstmaligen NKF-Abschluss erfolgt nach § 5 Abs. 5 EigVO die Entlastung der Betriebsleitung nicht mehr durch den Rat der Stadt, sondern durch den Betriebsausschuss. Erstmals wird für den Betriebsausschuss gem. § 4 EigVO selbst eine Entlastung durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2006 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

1.         Jahresabschluss

2.         Verlustabdeckung

3.         Entlastung der Betriebsleitung

4.         Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 

 

Zu 1. und 2. hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion,

zu 3. entscheidet er in eigener Zuständigkeit,

zu 1. 2. und 4. entscheidet der Rat

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2006 (Mitglieder des Betriebsausschusses, Ratsmitglieder)

2. Prüfungsbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 (Mitglieder des Betriebsaus-

­     schusses)

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0410/2005   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0689/2006   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2005   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1040/2007   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb