Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes
Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006 per 31.12.2006 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die
Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.328.210,17 €
ab. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt, den in der
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006
ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 166.566,10 € durch
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. 3.
Der
Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung
aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 20.07.2007 vorbehaltlose
Entlastung. 4.
Der
Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss
vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluss (der
Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung
und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der
Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: 1. Allgemeines Ab dem 01.01.1998 wird die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher
Rechtsform durchgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2006
ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigenbetriebsverordnung
(EigVO) ab dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss anzuwenden. Der Jahresabschluss besteht nach §
37 GemHVO aus: 1.
der
Ergebnisrechung, 2.
der
Finanzrechnung, 3.
den
Teilrechnungen, 4.
der
Bilanz und 5.
dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein
Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2006 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine
Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2006 mit Jahresabschluss (Bilanz, den o. a. Rechnungen und dem Anhang)
sowie den Lagebericht erhalten die Ausschussmitglieder des Betriebsausschusses
sowie alle Ratsmitglieder. Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der
Betriebssatzung hat die Betriebsleitung
den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des
Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss
vorzulegen. Da der erstmalige
NKF-Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2006 sehr zeitaufwändig war, konnte die
Vorlage leider nicht fristgerecht erfolgen. 2. Jahresergebnis 2006 Der Wirtschaftsplan 2006 weist als Ergebnis in der Planung einen Verlust in Höhe von 81.550 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2006 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von 166.566,10 €. Das Ergebnis stellt sich gegenüber
der Planung um 85.016,10 € negativer dar. Trotzdem ist der Verlauf des Jahres
2006 als sehr positiv zu bezeichnen. Dies begründet sich in der Überdeckung bei
den Kanalbenutzungsgebühren. Die Kostenrechnende Einrichtung
„Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2006 mit einer
Überdeckung in Höhe von 578.393,59 € abgeschlossen. Nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei Jahren
auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung ein
Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines
Sonderpostens wirkt sich im Jahresabschluss 2006 ertragsmindernd bei den
Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in
den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann ertragswirksam
aufgelöst wird. Ohne die Bildung des Sonderpostens
hätte sich anstelle des Jahresverlustes von 166.566,10 € ein Jahresgewinn
in Höhe von 411.827,49 € in der Gesamtergebnisrechung 2006 ergeben. Bezüglich der Abweichungen zwischen
Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf
die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen. 3. Prüfung Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW
obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne. Diese kann sich zur
Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender
Beschlussfassung im Betriebsausschuss am 22.02.2006 erfolgt. Der
Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2006 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des
Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit der Südwestfalen-Revision wurde der
Prüfungsvertrag am 27.04./02.05.2006 abgeschlossen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre
Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung
und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Betriebsausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird
darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Ausfertigung erhält auch das
örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die
Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 12.09.2007
wird ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den
Jahresabschluss 2006 erläutern. Ein Exemplar des Prüfungsberichtes
wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeindeprüfungsanstalt
ihren abschließenden Prüfungsvermerk. Nach § 4 der
Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und
Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen
der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft. 4. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung
Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt
neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur
Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig. Die Betriebsleitung schlägt vor, den
Jahresverlust des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des
Wirtschaftsjahres 2006 in Höhe von 166.566,10 € durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Aufgrund der geänderten Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung und der entsprechenden Anwendung der neuen Vorschriften
auf den erstmaligen NKF-Abschluss erfolgt nach § 5 Abs. 5 EigVO die Entlastung
der Betriebsleitung nicht mehr durch den Rat der Stadt, sondern durch den
Betriebsausschuss. Erstmals wird für den Betriebsausschuss gem. § 4 EigVO
selbst eine Entlastung durch den Rat der Stadt erforderlich. 5. Beschlussfassung Zum Jahresabschluss 2006 ist
folgende Beschlussfassung vorgesehen: 1. Jahresabschluss 2. Verlustabdeckung 3. Entlastung der Betriebsleitung 4. Entlastung des Betriebsausschusses
durch den Rat der Stadt Auf den Beschlussvorschlag wird
verwiesen. Zu 1. und 2.
hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion, zu 3.
entscheidet er in eigener Zuständigkeit, zu 1. 2. und
4. entscheidet der Rat Anlagen: 1. Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2006
(Mitglieder des Betriebsausschusses, Ratsmitglieder) 2. Prüfungsbericht des
Jahresabschlusses zum 31.12.2006 (Mitglieder des Betriebsaus- schusses)
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