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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr
2008 zur Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr
unverändert bleiben. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006. Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. |
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