![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Richtlinien der “Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung des Sports“ in der vorliegenden Fassung vom 10.12.1990 wie folgt zu ändern: 5. Beihilfen
für die Teilnahme an Meisterschaften 5.2 Es werden folgende Kosten übernommen, wenn kein anderer Träger die Kosten bezahlt: Teilnahme
an Deutschen Meisterschaften • Fahrtkosten, Bundesbahnticket für Erwachsene, II. Klasse, • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Teilnahme
an Europa-/Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen • Kostenerstattung von max. 300 €. • Übernachtung und Verpflegung je Tag und Teilnehmer bis zu 15,00 € Ein Verwendungsnachweis ist hierbei erforderlich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |