Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Hünger" (Stichstraße) hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 28
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10
RAT/1161/2007 Herstellung der Erschließungsanlage "Hünger" (Stichstraße)
hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Ev

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Ev. Kirchengemeinde hergestellte Erschließungsanlage „Hünger“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Stichstraße „Hünger“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 13, Flurstück 253

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.