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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis. Der Rat beschließt einstimmig a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2008 wie folgt: Krankentransportwagen (KTW je Transport) 119,00 € (unverändert) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 283,00 € (unverändert) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 227,00 € (unverändert) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (bisher 78 €) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert) b) die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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