Auszug - Sanierung von Versickerungsrigolen in der Ortslage Löh  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10
RAT/1177/2007 Sanierung von Versickerungsrigolen in der Ortslage Löh
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Krüger fragt an, ob in dem Beschlussvorschlag zu e) auch die Planungsmängel berücksichtigt werden

Stadtverordneter Krüger fragt an, ob in dem Beschlussvorschlag zu e) auch die Planungsmängel berücksichtigt werden.

Stadtverordneter Schulte regt an, den Beschlussvorschlag bei Punkt e) um das Wort „Planungsmängel“ zu ergänzen.

Der Rat der Stadt stimmt der Ergänzung des Beschlussvorschlages bei Punkt e) um das Wort „Planungsmängel“ einstimmig zu.

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (SPD)

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (SPD)

 

a)

beim Teilergebnisplan des Produktes 012.001.002 „Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen“ 43.000 € für die Sanierung der Rigolen (Bodenaustausch) als Aufwand und als Auszahlung

 

b)

beim Teilfinanzplan des Produktes 012.001.001 „Neubaumaßnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen“ (Auftrags-Nr. I 12111016) 80.000 € für Zusatzschächte und Rohrleitungen im Bereich der Ortslage Löh

 

im Haushalt 2008 zu berücksichtigen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt den Sachverhalt zum Thema der Versickerungsrigolen in der Ortslage Löh zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister einmütig bei 2 Enthaltungen (SPD) zur

 

c)

Sanierung der Rigolen im Sanierungsabschnitt 1,

 

d)

technischen Erweiterung (Bau von Schächten und Ablaufleitungen) im Zusammenhang mit  den Rigolen (Sanierungsabschnitt 1),

 

e)

Durchführung eines Rechtsverfahren unter Prüfung von möglichen Regressansprüchen im Zusammenhang mit Planungs- und Baumängeln