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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Kamp, Ringstraße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Kamp, Ringstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dabringhausen, Flur 8, Flurstücke 541, 607, 617 und 674 Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Flurstücke 648 und 667, in der Flur 8, Gemarkung Dabringhausen, werden auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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