Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Kamp, Ringstraße" im Ortsteil Dabringhausen hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 29
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10
RAT/1188/2007 Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Kamp, Ringstraße" im Ortsteil Dabringhausen
hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und Projektentwicklung

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Kamp, Ringstraße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Kamp, Ringstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 8, Flurstücke 541, 607, 617 und 674

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Flurstücke 648 und 667, in der Flur 8, Gemarkung Dabringhausen, werden auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.