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Stadtverordneter Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Zuschauerraum platz. Stadtverordneter Schulte beantragt für die SPD-Fraktion zu Punkt B) des Beschlussvorschlages getrennte Abstimmung zu den Satzungen für die Ortsteile Stolzenberg, Zurmühle, Großrostringhausen und Alt Sellscheid. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu. A) Abwägung
der Anregungen und Stellungnahmen S. 3 - 5 1. Beschluss zu A) Pkt. 4 / S. 4 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Hinweis auf eine potenzielle Hochwassergefährdung in Teilen des Satzungsbereiches „Zurmühle“ in die Satzung aufzunehmen. 2. Beschluss zu A) Pkt 5 / S. 4 Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 11 Enthaltungen (SPD), die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Alt Sellscheid“ und „Staelsmühle“ mit dem jeweiligen Bezug zum aktuellen Landschaftsschutz gemäß Abwägung aufzunehmen. 3. Beschluss zu A) Pkt. 5 / S. 5 Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 11 Enthaltungen (SPD), die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Staelsmühle“ und „Hammesrostringhausen“ in Bezug auf den notwendigen Mindestabstand von Gebäuden zu oberirdischen Gewässern auf 5,00 m zu korrigieren. Für die Satzung „Niederrautenbach“ wird ein entsprechender Hinweis neu aufgenommen. B) Satzungsbeschluss
S. 5 Der Rat der Stadt beschließt mit 50 Ja-Stimmen (CDU, SPD, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) die Satzungen Stolzenberg, Zurmühle,
Großrostringhausen und Alt Sellscheid als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage vorliegenden Fassung. Der Rat der Stadt beschließt mit 39 Ja-Stimmen (CDU, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) die Satzungen Großfrenkhausen, Lindscheid, Niederrautenbach, Staelsmühle, Haarhausen Niederhagen, Hammesrostringhausen, als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch
in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage vorliegenden Fassung. |
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