Auszug - A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB für 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10
RAT/1162/2007 A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB für 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht

Stadtverordneter Schmitz nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Zuschauerraum platz.

 

Stadtverordneter Schulte beantragt für die SPD-Fraktion zu Punkt B) des Beschlussvorschlages getrennte Abstimmung zu den Satzungen für die Ortsteile Stolzenberg, Zurmühle, Großrostringhausen und Alt Sellscheid.

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.

A)

A)         Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen S. 3 - 5

 

1.         Beschluss zu A) Pkt. 4 / S. 4

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Hinweis auf eine potenzielle Hochwassergefährdung in Teilen des  Satzungsbereiches „Zurmühle“ in die Satzung aufzunehmen.

 

2.         Beschluss zu A) Pkt 5 / S. 4

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei  11 Enthaltungen (SPD), die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Alt Sellscheid“ und „Staelsmühle“ mit dem jeweiligen Bezug zum aktuellen Landschaftsschutz gemäß Abwägung aufzunehmen.

 

3.         Beschluss zu A) Pkt. 5 / S. 5

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 11 Enthaltungen (SPD), die Hinweise in den Satzungstexten der Satzungen „Staelsmühle“ und „Hammesrostringhausen“ in Bezug auf den notwendigen Mindestabstand von Gebäuden zu oberirdischen Gewässern auf 5,00 m zu korrigieren.

Für die Satzung „Niederrautenbach“ wird ein entsprechender Hinweis neu aufgenommen.

 

B)        Satzungsbeschluss S. 5

 

Der Rat der Stadt beschließt mit 50 Ja-Stimmen (CDU, SPD, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) die Satzungen

 

Stolzenberg, Zurmühle, Großrostringhausen und Alt Sellscheid

 

als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage vorliegenden Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt mit 39 Ja-Stimmen (CDU,  BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) die Satzungen

 

Großfrenkhausen, Lindscheid, Niederrautenbach, Staelsmühle, Haarhausen Niederhagen, Hammesrostringhausen,

 

als Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage vorliegenden Fassung.