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zu A) Der Rat der Stadt beschließt mit 51 Ja-Stimmen (CDU, SPD, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Gleichzeitig soll die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB eingeleitet werden. Die Abgrenzung des
Geltungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung in
der Anlage 2 der Begründung zu entnehmen. zu B) Der Rat der Stadt beschließt mit 51 Ja-Stimmen (CDU, SPD, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen), auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einzuleiten. |
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