Auszug - 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle" A) Aufstellungsbeschluss B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10
RAT/1185/2007 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle"
A) Aufstellungsbeschluss
B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Paulig erklärt, dass seine Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen werdeund begründet dies

Stadtverordneter Paulig erklärt, dass seine Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen werdeund begründet dies.

zu A)

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt mit 49 Ja-Stimmen (19 CDU, 9 SPD, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 4 FDP, 3 UWG, 1 Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltungen (SPD), die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.

Die geänderte Fläche soll als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochseilgarten“ (SO) dargestellt werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt mit 49 Ja-Stimmen (19 CDU, 9 SPD, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 4 FDP, 3 UWG, 1 Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltungen (SPD), auf der Grundlage des Entwurfes zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einzuleiten.