Vorlage - RAT/1185/2007  

 
 
Betreff: 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle"
A) Aufstellungsbeschluss
B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
03.12.2007 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
FNP_30_Anlage_I_Geltungsbereich  
FNP_30_Anlage_II_Begruendung  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschläge:

 

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.

Die geänderte Fläche soll als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochseilgarten“ (SO) dargestellt werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.

 

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des Entwurfes zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einzuleiten.

 

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

 

A)        Aufstellungsbeschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Hintergrund, Ziel und Parallelverfahren

Seit 2006 betreibt die „Grüner Hochseilgarten Wermelskirchen GmbH“ auf dem Gelände des Planbereichs einen Hochseilgarten. Im Rahmen einer Bauvoranfrage zur Errichtung von Sanitäreinrichtungen wurde festgestellt, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für einen positiven Vorbescheid als auch für den Betrieb des Hochseilgartens nicht vorliegen. Aus der Übersichtskarte Anlage 1 (der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beiliegenden Begründung) ist die „Lage im Stadtgebiet“ ersichtlich.

Mit Schreiben vom 08.10.2007 beantragt die „Grüner Hochseilgarten Wermelskirchen GmbH“ ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes als Angebotsplanung einzuleiten.

In weiterführenden Gesprächen legt die Investorin dar, dass es sich bei dem „Grünen Hochseilgarten Wermelskirchen“ weniger um eine Freizeiteinrichtung im touristischen Sinne (kein Freizeitpark) handele, als vielmehr um eine Einrichtung für Aktivitäten des erlebnis- und handlungsorientierten Lernens. Als Zielgruppen werden insbesondere angesprochen: Soziale Einrichtungen, Schulen, Vereine, und Firmen. Die in der Vergangenheit durchgeführten Erhebungen belegen diese Besucherprofile. Der normale Freizeitkletterer nimmt dabei nur einen geringen Anteil ein.

Ziel ist es daher, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Nutzungsmöglichkeit zu schaffen. Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sicherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ soll auch der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren, siehe hierzu auch die Beschlussvorlage RAT/1186/2007). Aus der Anlage I ist der genaue „Geltungsbereich der 30. Änderung des FNP“ zu ersehen.

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen und Wald dar. Um die vorgenannte Zielsetzung zu sichern, ist es erforderlich, diese Fläche im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochseilgarten“ darzustellen. Durch das Verfahren zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Waldflächen in eine Sondergebietsfläche geändert werden (Anlage 2 der Begründung: Übersichtsplan FNP „Bestand / Planung“).

 

Landesplanerische Abstimmung

Nach der Aufstellungsbeschlussfassung durch den Rat der Stadt wird die Stadt Wermelskirchen bei der Bezirksregierung Köln die Prüfung der Übereinstimmung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung gemäß Landesplanungsgesetz beantragen.

 

Landschaftsschutz

Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 2 – Eifgental – des Rheinisch-Bergischen Kreises und ist Bestandteil des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes 2.4. Grundsätzlich sind natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur auch in Landschaftsschutzgebieten möglich. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur FNP-Änderung bzw. zur Bebauungsplanaufstellung ist daher zu klären, ob bzw. inwieweit die Landschaftsbehörde der angestrebten Nutzung nicht widersprechen wird. Dies vor dem Hintergrund, dass gemäß § 29 (4) LG NW bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplanes außer Kraft treten, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.

 

Umweltprüfung

Da das Plangebiet nicht zum Innenbereich der Stadt Wermelskirchen zählt, ist eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Ergebnis im Umweltbericht zusammengefasst und als „Teil 2 – Umweltbericht-“  Bestandteil der Begründung wird.

 

Finanzierung

Für Planungsarbeiten zu den Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Wermelskirchen keine Kosten. Diese werden von der Investorin als Planverursacherin übernommen.

 

 

Beschlussvorschlag zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.

Die geänderte Fläche soll als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochseilgarten“ (SO) dargestellt werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

B)        Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

 

Der Entwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wird anhand der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage I „Geltungsbereich der 30. Änderung des FNP“ sowie der Anlage II „Begründung zum FNP einschließlich der Anlagen 1 und 2“ dargestellt.

 

Frühzeitige Beteiligung

Auf der Grundlage dieses vorliegenden Entwurfes soll nun die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden einzuleiten.

 

 

Beschlussvorschlag zu B)

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des Entwurfes zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einzuleiten.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I          Geltungsbereich der 30. Änderung des FNP (und Bebauungsplan Nr. 80)

Anlage II         Begründung zum FNP mit den Anlagen 1 und 2:

Anlage 1:          Lage im Stadtgebiet

Anlage 2:          Übersichtsplan Bestand / Planung mit Legende

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP_30_Anlage_I_Geltungsbereich (34 KB)      
Anlage 2 2 FNP_30_Anlage_II_Begruendung (223 KB)