Auszug - Einfacher Bebauungsplan DA Nr. 11 "Stichstraße Forthausen" A) Behandlung der Anregungen B) Satzungsbeschluss  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10
RAT/1184/2007 Einfacher Bebauungsplan DA Nr. 11 "Stichstraße Forthausen"
A) Behandlung der Anregungen
B) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

zu I /6

zu I /6.3 b),     Seite 4:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes zur Erweiterung der Innenbereichssatzung, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu I /6.3 c) ,     Seite 5:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich flächenhafter Bodenbelastungen, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu I /6.3 d) ,    Seite 6:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -zurückzuweisen.

 

zu I /6.4,          Seite 7:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu II /2.1,         Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der städtebaulichen Ordnung, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

zu II /2.2,         Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der Grundstückserschließung, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

zu II /2.3,         Seite 10:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Fehlgewichtung der Eigentumsbelange, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

 

zu B)               Seite 11:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den einfachen Bebauungsplan DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.