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zu I /6.3 b), Seite 4: Bezogen auf die Stellungnahme aus
Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes zur Erweiterung
der Innenbereichssatzung, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese
– entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu
berücksichtigen. zu I /6.3 c) , Seite 5: Bezogen auf die Stellungnahme der
Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich flächenhafter
Bodenbelastungen, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese –
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen. zu I /6.3 d) , Seite 6: Bezogen auf die Stellungnahme der
Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse,
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des
Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -zurückzuweisen. zu I /6.4, Seite 7: Bezogen auf die Stellungnahme aus
Sicht des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr beschließt
der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen. zu II /2.1, Seite 9: Bezogen auf die Anregung des Einwenders
2 zur Entbehrlichkeit der städtebaulichen Ordnung, beschließt der
Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen. zu II /2.2, Seite 9: Bezogen auf die Anregung des Einwenders
2 zur Entbehrlichkeit der Grundstückserschließung, beschließt der
Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen. zu II /2.3, Seite 10: Bezogen auf die Anregung des Einwenders
2 zur Fehlgewichtung der Eigentumsbelange, beschließt der Rat der
Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen. zu B) Seite 11: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den einfachen Bebauungsplan DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der Begründung wird zugestimmt. |
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