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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Die geänderte Fläche soll als „gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen. |
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