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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 2. Änderung und die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB. Gleichzeitig dazu soll die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Die Abgrenzung des Änderungs- und Ergänzungsbereiches ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 1) zu entnehmen. |
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